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Funktionstüren

2-flügliges Brandschutzelement T30 mit Seitenverglasung

· Brandschutztüren T30-RS-1 / T30-RS-2

· Rauchschutztüren RS-1 / RS-2

· Kombinierte Multifunktionstüren

Der Einbau von Feuerschutzabschlüssen ist an manchen Stellen in Gebäuden vorgeschrieben, auch für den privaten

Bauherren (z.B. zwischen Wohnhaus und Garage).

Brand- und Rauchschutz

Brand- und Rauchschutztüren verhindern die Ausbreitung

von Rauch und Feuer für eine bestimmte Zeit. Insbe-

sondere Rettungs- und Fluchtwege müssen passierbar

bleiben, um die Evakuierung eines Gebäudes sicherstellen

zu können. Diese Türen werden nur als Komplettlösung

mit Schlössern, Drückern, Bändern und automatischen

Schließern geliefert.

Brandschutz: Brände können nicht grundsätzlich verhin-

dert werden. Daher gilt es, der Ausbreitung von Feuer und

Rauch vorzubeugen.

Je nach Gebäudenutzung und den Anforderungen an die

Beschaffenheit der Wände, in die die Türen eingebaut sind,

müssen Brandschutzelemente die Feuerwiderstandklassen

T30 feuerhemmend erfüllen.