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Funktionstüren
2-flügliges Brandschutzelement T30 mit Seitenverglasung
· Brandschutztüren T30-RS-1 / T30-RS-2
· Rauchschutztüren RS-1 / RS-2
· Kombinierte Multifunktionstüren
Der Einbau von Feuerschutzabschlüssen ist an manchen Stellen in Gebäuden vorgeschrieben, auch für den privaten
Bauherren (z.B. zwischen Wohnhaus und Garage).
Brand- und Rauchschutz
Brand- und Rauchschutztüren verhindern die Ausbreitung
von Rauch und Feuer für eine bestimmte Zeit. Insbe-
sondere Rettungs- und Fluchtwege müssen passierbar
bleiben, um die Evakuierung eines Gebäudes sicherstellen
zu können. Diese Türen werden nur als Komplettlösung
mit Schlössern, Drückern, Bändern und automatischen
Schließern geliefert.
Brandschutz: Brände können nicht grundsätzlich verhin-
dert werden. Daher gilt es, der Ausbreitung von Feuer und
Rauch vorzubeugen.
Je nach Gebäudenutzung und den Anforderungen an die
Beschaffenheit der Wände, in die die Türen eingebaut sind,
müssen Brandschutzelemente die Feuerwiderstandklassen
T30 feuerhemmend erfüllen.